Kammer zu Kalisch
Das Departement der Kriegs- und Domainen-Kammer zu Kalisch bestand 1806 aus 12 Landratskreisen:
- Der Kalischer Kreis;
- Der Adelnauer Kreis;
- Der Koninische Kreis;
- Der Ostrsewschowische Krfeis;
- Der Wieluner Kreis;
- Der Lumtoiersker Kreis;
- Der Wartaische Kreis;
- Der Schadeker Kreis;
- der Sieradzer Kreis;
- Der Petrikauer Kreis;
- Der Radomische Kreis;
- Der Czenstochauer Kreis.
Das Herzogthum Sewerien oder Siewierz, mit der Hauptstadt gleichen Namens, und den Städten Kozieglowki, Sonzaw, Czewladz, war vormals ein Theil von Schlesien gewesen. 1359 kaufte Herzog Primislaw von Teschen die Stadt Sewer vom Herzoge Bolko von Schweidnitz und Herrn zu Fürstenberg für 2500 Mark, welchen Kauf auch Kaiser Karl IV. noch in demselben Jahre bestätigte. 1443 hingegen verkaufte Herzog Wenzel zu Teschen diesen Landstrich für 6000 Mark Prager Groschen an das Bisthum Krakau, welches aber erst drei Jahre hernach zum wirklichen Besitz von Sewerien gelangte. Bis zur letzten Theilung Polens war der Bischof von Krakau, der sich von demselben Herzog von Serien nannte, vollkommener und unbeschränkter Oberlandesherr dieses Herzogthums, und selbst die darin wohnenden Edelleute waren seine Unterthanen, ja er konnte auch die adlige Würde ertheilen, welche aber nur innerhalb der Gränzen seines Herzoghtums galt. Die ehemalige Republik Polen selbst sah dieses Herzogthum nicht als ein ihr gehöriges Stück an, und kein polnischer Edelmann nannte einen sewerischen Edelmann seinen - Herrn Bruder.