Abtei Werden

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Status

Abtei Werden, Reichsabtei

Name

Um 800 gründete der heilige Liudger in Nachfolge des angelsächsischen Missionars Suitbert in [[Werden (Essen)]|Werden]] ("loco Werithina") an der Ruhr eine Kirche. Wenig später entstand hier ein bedeutendes Kloster der Benediktiner, das in der zweiten Hälfte des 9. Jahrhunderts an das Reich (HRR) überging (877 Immunität).

Fürstabtei

1198 wurde der Abt Fürst (princeps) genannt.

Fürstliche Vögte

Die Abtei bildete auf der Grundlage reicher Güter und Nutzungen am Rhein, in Sachsen und Friesland, deren Vögte im 11. Jahrhundert die Grafen von Berg, seit 1334 die Grafen von der Mark, seit 1401 die Herzöge von Kleve-Mark und seit 1648 die [[Markgrafschaft Brandenburg|Markgrafen von Brandenburg[[ waren, allmählich ein kleines Herrschaftsgebiet um Werden aus.

Amt Werden

Das Amt oder Stift Werden enthält um 1784 etwa 1 Qadratmeile an Flächeninhalt und enthält die Stadt Werden und das Dorf Kettwig, dazu gehören noch 12 Herrschaften.

Adelige Häuser

Zum Besitz der Fürstabtei Werden gehören folgende Adelshäuser:
1. Haus Heisingen, welches im 18. Jahrhundert von der Familie der Freiherren Staël von Holstein an die Abtei kam.
2. Haus Scheppen, ein adliger Lehnshof der Abtei in Essen - Fischlaken, mit bis zu 23 Unterhöfen. Lehnsnehmer waren Herren von Scheppen als Erbdrosten der Abtei Werden und Erbkämmeramt des Stiftes Essen. Ihnen folgte im 15. Jahrhundert der Ritter Kracht Stecke (auch Kracht von Stecks genannt), der schon Besitzer des benachbarten Hauses Baldeney war. Als weitere Aufsitzer folgten im 18. Jahrhundert die Freiherren von Bottlenberg gen. Schirp kennen, dessen Tochter Dorothea Charlotte am 25.06.1770 bei der Heirat mit Friedr. Joh. Wilh. von Ritz das Haus Scheppen als Lehen mit in die Ehe brachte.
3. Haus Baldeney
4. Haus Schütz, welches der Abtei gehörte
5. Herrschaft Oefte bei Essen-Kettwig, welches an den Herrn von Dalwigk zu Flamersheim verlehnt war. [1]

Rittersitze

Zu der Abtei gehören un 1784 über 300 Rittersitze, auch muß sich der Herzog von Braunschweig wegen Helmstedt von der Ablei belehnen lassen. 1784 ist der Werdener Abt Bernhardus Bierbaum (1780–1798) zugleich Abt des Kloster Sankt Ludgeri zu Helmstedt.

Jurisdiktion

Die Jurisdiktion besteht 1784 in der Kanzlei, welche in der Abtei besteht, dem Landgericht und dem Stadtmagistrat.

Hausbestand

Um 1784 stehen in der Stadt Werden etwa 300 Häuser.

Niederrheinisch-Westfälischer Reichskreis

Vom 16. Jahrhundert an gehörte sie zum niederrheinisch-westfälischen Reichskreis.

Landesherren

  • 1803 wurde die Abtei Werden mit 2,5 Quadratmeilen Gebiet säkularisiert und kam an Preußen
  • 1946 zu Nordrhein-Westfalen[2]

Literatur

  • Kötzschke, R.: Studien zur Verwaltungsgeschichte der Großgrund-herrschaft Werden, 1900
  • Die Urbare der Abtei Werden, hg. v. Kötzschke, R.-Körholz, F., Bd. 1-3 1902 ff.
  • Kürholz, F.: Abriß der Geschichte des Stifts Werden, 1925
  • Eibern. V. H.: St. Liudger und die Abtei Werden, 1962
  • Brand, J.: Geschichte der ehemaligen Stifter Essen und Werden während der Übergangszeit von 1806-1813 unter besonderer Berücksichtigung der großherzoglich-bergischen Justiz und Verwaltung, 1971
  • Köhler, G.: Gericht und Recht in der Provinz Westfalen (1815-1945).
  • Stüwer, W.: Die Reichsabtei Werden an der Ruhr, 1980.

Fußnoten

  1. Quelle: Westphälisches Magazin zur Geographie, Historie und Statistik Heft I
    Von der jetzigen Beschaffenheit des Stiftes Werden
  2. Quelle: Köbler, Gerhard: Historisches Lexikon der deutschen Länder (1988) ISBN 3-406-34838-6

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