Zivilstandsregister

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Als Zivilstandsregister bezeichnet man die Register, die seit der Revolution 1789 in den französisch besetzten Gebieten des heutigen Deutschlands in doppelter Ausführung geführt werden mussten.

Sie enthalten Eintragungen über Geburten, Heiraten und Sterbefälle. Zunächst waren die Eintragungen komplett handschriftlich, später wurde die Führung der Register durch Vordrucke erleichtert. Spätestens seit der Benutzung der Vordrucke wurden die Eintragungen dann auch in nach der Art der Eintragungen getrennten Büchern vorgenommen.

In einigen Regionen, so im Rheinland und im Bergischen Land, wurden die Zivilstandsregister nach dem Ende der Franzosenzeit fortgeführt. Sie befinden sich als Zweitschriften in den Personenstandsarchiven Brühl und Detmold. Die Erstschriften liegen in den heute zuständigen Standesämtern.

1874 wurden die Zivilstandsregister in Preußen und 1876 im übrigen Deutschen Reich durch die dann eingeführten Personenstandsregister abgelöst.