Baden/Staatshandbuch 1880/215

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Baden/Staatshandbuch 1880
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Beilegung von Zwistigkeiten unter den Notaren auf Antrag der Betheiligten;
Entwerfung und Aenderung ihrer Gescchäftsordnung;
Festsetzung und Verwaltung der wegen des Aufwandes für gemeinschaftliche Angelegenheiten nothwendigen Beiträge.
Notariatskammern sind in Konstanz, Freiburg, Offenburg, Karlsruhe und Mannheim.

(Zur Zeit des Druckes noch nicht constituirt.)