Amtsblatt G 1873 No.36 Verord.595
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- 27.7.1873, Gumbinnen: Amtsblatt der königlichen preußischen Regierung zu Gumbinnen, 1873, No.36, Verordnung No.595
- Se. Majestät der Kaiser und König haben mittelst Allerhöchster Kabinets-Odre vom 13. d.M. auf Grund des Gesetzes vom
14.April 1856 -§1- zugenehmigen geruht, daß- 1) das Vorwerk Salzwedel im Kreise Oletzko unter Abtrennung von dem Gutsbezirke Drosdowen,
- 2) das Vorwerk Buttken in demselben Kreise unter Abtrennung von dem Gutsbezirke Bialla,
- zu selbstständigen Gutsbezirken erklärt werden. [1]