Amtsbezirk Willuhnen
Zur Navigation springen
Zur Suche springen
- Mit der Einführung der Kreisordnung für die Provinzen Preußen, Brandenburg, Pommern, Posen, Schlesien und Sachsen vom 13.12.1872 am 1.1.1874, wurde am 6. 5.1874 der Amtsbezirk Nr.19 Willkuhnen im Landkreis Pillkallen gegründet. Zum Amtsbezirk Willkuhnen gehörten die Gemeinden Abschruten, Bühlen, Jodeglienen, Jodßen, Kailen, Kötschen, Kummelupchen, Kusmen, Lengschen, Paplienen, Paulicken, Szieden, Uszalxnen und Willuhnen und den Gutsbezirken Batschkehlen, Batschken, Dörschkehmen, Eßeruppen und Willuhnen. Der erste Amtsvorsteher war der Grundbesitzer Mack in Ederkehmen. [1] [2]
Fußnoten
- ↑ Amtsblatt 1874 , Reg.-Bezirk Gumbinnen, S.168 Digitalisat des Münchener Digitalisierungszentrums
- ↑ http://www.territorial.de/ostp/schlossb/willuhne.htm