Nichel/ Feudalabgaben

aus GenWiki, dem genealogischen Lexikon zum Mitmachen.
< Nichel
Version vom 2. September 2006, 12:03 Uhr von Fregu (Diskussion • Beiträge)
(Unterschied) ← Nächstältere Version • aktuelle Version ansehen (Unterschied) • Nächstjüngere Version → (Unterschied)
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Von alten Feudalabgaben und dem Frondienst der Bauern in Nichel Aus dem Landbuch der Mark Brandenburg von 1375) Nieder-Nichel: Dieses Dorf hat 30 Hufen. Davon hat der Pfarrer l Hufe und der Schulze 2. Der Schulze muß ein Lehnspferd halten. Als Pacht zahlt jede Hufe an den Feudalen jährlich 9 Scheffel Roggen, 2 Scheffel Gerste und 5 Scheffel Hafer. Als Zins (Zehnten an die Kirche) entrichtet jede Hufe 3 Schillinge Finkenaugen. Als Bede zahlen alle im ganzen mit den Kossäten 7 Stücke, zu 10 kleine Groschen. Weiter liefern angeblich alle zusammen mit Einschluß der Kossäten jährlich 42 Hühner. Kossäten sind 14 vorhanden. Jeder gibt 6 Denar Finkenaugen, der Krug 7 Schilling Finkenaugen. Im Dorf bestehen 3 Mühlen, von denen der Schulze l hat. Der Schulze zahlt dafür 4 Stücke. Die anderen geben jede l Wispel Roggen. Die älteren Söhne des Schulzen erhalten l Wispel Roggen von der Mühle, Jungen aus Brietzen und Peter Crappe je 8 Scheffel Roggen sowie über 2 Hufen Pacht und den Zehnten. Das Recht dazu erhielten sie von Johann von Lindow und den Söhnen Brant. Diese erheben von 13 1/3 Hufen den Zehnten. Der Markgraf verlieh ihnen das Recht dazu: Kune und Tyle Dochow durften durch Erlaubnis des Markgrafen über 2 Hufen Pacht und den Zehnten erheben. Den Rest, angeblich 2 1/2 Hufen, den Zehnten und die Pacht, erhielten Conrad Crappen und .Johannes Bernt, Bürger aus Brietzen, mit Genehmigung des Johann von Lindow. Als Recht von den Söhnen Brant müssen an den Bauer Hans Grote die Pacht von 2 Hufen und der Zehnte bezahlt werden. Rudolph von Oppen war vom Markgrafen das Recht verliehen worden, die Bede zu erheben, die obere und die niedere Gerichtsbarkeit auszuüben sowie Hand- und Spanndienste zu verlangen. Den Botendienst hat Schyben Wedemer für 4 Jahre auszuüben. Weiter gibt man dem Rat von Brietzen das Anrecht an die Teiche.

Ober-Nichel: Hier sind 22 Hufen vorhanden, von denen der Pfarrer l hat. Der Schulze hat 3 und l, die als Zins die Haltung des Lehnspferdes fordert. Als Pacht zahlt jede Hufe 10 Scheffel Roggen, 2 Scheffel Gerste und 6 Scheffel Hafer und als Zehnten 3 1/2 Schilling Finkenaugen, ferner 10 Groschen, nicht Getreide, und 15 Hühner alle zusammen, einschließlich Kossäten. Kossäten, sind 8 vorhanden. Sie zahlen zusammen 15 Groschen. Ein Krug ist nicht da. Johann von Lindow verlieh Claus von Ritz und Peter Crappe, Bürger aus Brietzen, das Recht, je 2 Wispel Roggen, 6 Scheffel Hafer und 2 Pfunde bzw. 16 Schilling Finkenaugen zu fordern. Desgleichen erhielt Nicolaus Grabow, Bürger aus Brietzen, 1/2 Wispel Roggen. Der Markgraf berechtigte Hans und Heinrich von Lindow zur Ausübung der obersten Gerichtsbarkeit, zur Einnahme der Bede sowie zur Forderung von Hand- und Spanndiensten. Das restliche Recht hatte Otto von Lindow. Ihm -waren die halbe Bede, 5 Schillinge als Zehnt, Pacht, das Leibgedinge (Altenteil) und 5 Hühner zu entrichten. Außerdem durfte auch er die oberste Gerichtsbarkeit ausüben und Hand- und Spanndienste verlangen.