Advocatus Fisci

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Berufsbezeichnung

Bedeutung: Anwalt des Staates in Angelegenheiten der Finanzverwaltung im Einzellfall u. U. auch Staatsanwalt

  • vor 1802 in Fürstbistum Münster der anwaltliche regionale Vetreter der Landesherrschaft auf der Ebene der unteren staatlichen Verwaltungsbehörde vor Gericht (Vertreter des Amstrentmeisters).