Hausprotokollbuch

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Regional > Sprache > Amtssprache im Fürstbistum Münster > Hausprotokollbuch

Amtssprache

  1. Hausprotokollbuch
  2. städtisches Protokollbuch
1.Bedeutung
Der Schreiber einer Herrlichkeit eines freideligen Hauses war verpflichtet ein Protokollbuch oder Hausprotokollbuch als Verhandlungsbuch zu führen, in welchem in Kurzfassung die judicialia und extrajudicialia, so wie sie vorkamen, verzeichnet wurden. Überwacht und aufbewahrt wurden diese vom in Herrlichkeiten vom Rentmeistern als Leiter der Rentmeisterei.
2.Bedeutung
Der Schreiber eines stästischen Magistrats führte ein Protokoll über die von dem Stadtrat verhandelten Geschäfte, in welchem in Kurzfassung die judicialia und extrajudicialia verzeichnet wurden. Überwacht und aufbewahrt in der Stadt wurden diese vom Stadtsekretär als Leiter der Verwaltung.[1]

Beispiel

Veröffentlichung

  • Die Stadt- und Ratsprotokolle des Halterner Stadtsekretärs Johannes Schierle von 1637 bis 1659 , Hrsg. Gerhard Schmitt (2004)

Fußnoten

  1. Bruns, Alfred: Die Amtssprache (1915)
  2. Quelle: Vereinigten Westfälischen Adelsarchive e. V, Ostendorf (Lem.O), Findbuch, Hausprotokollbuch