Heimfall (Eigenbehörigkeit)

aus GenWiki, dem genealogischen Lexikon zum Mitmachen.
Version vom 30. August 2015, 10:43 Uhr von Bodo-stratmann (Diskussion • Beiträge) (hat „Heimfall“ nach „Heimfall (Eigenbehörigkeit)“ verschoben: Zielorientierung)
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Historischer Rechtsbegriff

Beutung:
Der Heimfall von Rechten (Erbbesitz, Lehen, gutsherrliche Rechte) vesetzt im Todesfall den Eigentümer durch den Zufall (Rückfall) abgetretener Rechte (wieder) in deren direkten Genuß.