Krugwirt

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Amtssprache

  • Krugwirt

Berufsbezeichnung


Bedeutung 18. Jhdt.
Wirt einer Bierschenke, eines öffentlichen Hauses, wo Bier und Branntwein ausgeschenkt wird; eine in Nordwestdeutschland übliche Bedeutung, eine Schenke oder ein Wirthshaus Krug (Krog) zu bezeichnen. Der Kröger, oder nach Hochdeutscher Mundart Krüger, ist demnach ein solcher Wirt oder Schenkwirt. "Krögen" ist danach Bier und Branntwein in einen Krug schenken oder einen Krug halten. [1]

Beispiel


Fußnoten

  1. Quelle: Adelung: Grammatisch-kritisches Wörterbuch(Leipzig 1793-1801).
  2. Quelle: Stadtarchiv der Stadt Haltern, Amt Haltern, Hauskataster