Verbott

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Regional > Sprache > Amtssprache im Fürstbistum Münster > Verbott

Amtssprache

  • Verbott, Verbottung
Bedeutung

= Verbott, Einberufung zur Dienstleistung / Versammlung am aufgerufenen Tag. Aufruf beispielsweise per Kanzel oder persönlich durch den Frohn. [1]

Beispiel

Fußnoten

  1. Quelle: Deutsches Rechtswörterbuch (DRW).
  2. Quelle: Vereinigten Westfälischen Adelsarchive e. V, Ostendorf (Lem.O), Findbuch, Lagerbuch Seite 25