Domänenamt Budweitschen
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- 1728: Das Domänenamt Budwetschen wurde 1728 gegründet und hatte seinen Sitz im Vorwerk Sodargen. [1] [2]
- Die Domänenämter hatten auch die Gerichtsbarkeit über die königlichen Amtseinsassen, Kölmer und Freien, die den Domänenamtern 1725
verliehen wurde. Da das Domämenamt Budwetschen zu klein für ein eigenes Domänen-Justiz-Amt war, wurde es dem Domänen-Justiz-Amt
Stallupöhnen zugeschlagen. - Das Domänenamt Budwetschen bestand aus 2 Vorwerken und 39 Dörfern wie folgt: [2]:
- Ambraskehmen, Antanischken, Bartzkehmen, Vorwerk Budweitschen, Degesen, Gudweitschen, Grablauken, Groß Degesen, Groß Tarpupönen, Jocknen,
Jodringkehmen, Klein Degesen, Kosakweitschen, Kryszullen, Lauken, Mecken, Nausseden, Packern, Plimballen, Osznaggern, Radszen,
Russen, Schmilgen, Schwiegupönen, Vorwerk Sodargen, Stärken, Szapten, Szillehlen, Szuggern, Klein Tarpupöhnen, Wabbeln
- Friedrich Wilhelm I. erließ die Verordnung vom 18.August 1713 über die Unveräußerlichkeit der Domänen, diese wurde von Friedrich Wilhelm III.
mit dem Edikt von 1809 aufgehoben. So konnte, die durch den napoleonischen Krieg geleerte Staatskasse des Königreiches, durch den Verkauf
von Domänenämter und Domänen wieder gefüllt werden.