Rastenburg/Adressbuch 1939
Rastenburg/Adressbuch 1939 | |
Bibliografische Angaben
Erfassung im Rahmen des Projekt Adressbücher
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Projektbetreuer: | Joachim Buchholz, Horst Elvers |
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Inhaltsverzeichnis
<tab class="wikitable" head="top"> Bezeichnung Seiten Erfassung? Teil I. Alphabetisches Personen-Verzeichnis der Einwohner der Stadt Rastenburg I-1 bis I-145 Teil II. Straßen- und Häuserverzeichnis der Stadt Rastenburg II-1 bis II-103 Teil III. Behördenverzeichnis III-1 bis III-19 Teil IV. Freie Berufe, Einzelbetrieb in Handel und Gewerbe, Eingetragene Firmen usw. IV-1 bis IV-16 Teil V. Einwohnerverzeichnis der Stadt Barten und Drengfurt, sowie der Landgemeinden des Kreises Rastenburg V-1 bis V-67 </tab>
Editionsrichtlinien für die Online-Erfassung (DES)
Das Wichtigste zuerst
- Ein Eintrag beginnt immer am Anfang der Zeile und am oberen Rand der Buchstaben. Daher ist wie im folgenden Beispiel in das Bild zu klicken, um einen Eintrag hinzuzufügen:
- Es wird immer vollständig und so buchstabengetreu wie möglich erfasst. Es wird nichts abgeändert oder hinzugefügt.
- Abkürzungen werden nicht aufgelöst. Ein „Aug.“ bleibt ein „Aug.“ und wird kein „August“, ein „Tischlermstr.“ wird kein „Tischlermeister“ und ein „u.“ wird kein „und“
- Straßennamen werden nicht vereinheitlicht. Die „Calvinstr. wird nicht zur„Calvinstraße“ und ein „Berl. Pl.“ wird nicht zum „Berliner Platz“
- Allgemein gelten die Editionsrichtlinien für Adressbücher
Verwendung von Leerzeichen
In diesem Adressbuch wird die Verwendung von Leerzeichen bei Abkürzungen nicht immer einheitlich gehandhabt. Der Einheitlichkeit halber wird bei Abkürzungen immer ein Leerzeichen nach dem Punkt gesetzt. Auch zwischen Straßenname und Hausnummer und Abkürzungen bei Berufsbezeichnungen etc. wird immer ein Leerzeichen gesetzt - bei Hausnummern wie 23a wird zwischen der 23 und dem a allerdings kein Leerzeichen gesetzt.
Besonderheiten beim Erfassen des alphabetischen Verzeichnisses
- Bei Einträgen, bei denen ein * vorangestellt ist, handelt es sich um Firmen, die im Handelsregister eingetragen sind. Hier ist ein Firmeneintrag zu erfassen. In den Personenfeldern ist nur dann etwas anzugeben, wenn aus dem Eintrag eindeutig ein Inhaber, Geschäftsführer oder Ähnliches hervorgeht. Ansonsten gelten für Firmeneinträge die allgemeinen Editionsrichtlinien.
- Sind zu einem Namen mehrere Varianten oder Schreibweisen genannt (z. B. "Bär und Baer siehe auch Baehr, Beer Beer"), so wird der als erstes genannte Name für die Erfassung verwendet.
Besonderheiten beim Erfassen der Behörden-Verzeichnisse
Die Seiten sind derzeit noch für die Erfassung gesperrt.