Amt Weener
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Bestimmungen von Geburts- und Tauforten im Fürstentum Ostfriesland: Ältere Orts- und Flurnamen sind häufig mit einer früheren Eigenart der Landschaft oder der ehemaligen Lage der Ansiedlung (Umsiedlung durch Moorabbau) oder seiner Geschichte verknüpft. Entsprechend der Mundart (hier Niederdeutsch) und deren Veränderungen ist ihre Schreibweise uneinheitlich. Hilfreich ist bei der Zuordnung in sich verändernden Verwaltungsstrukturen auch die Le Coqsche Karte von Nordwestdeutschland (1797-1813)[1]
Landesherren
- 1807 Kaiserreich Frankreich, Königreich Holland
- 1810 Kaiserreich Frankreich, Departement der westlichen Ems, Arrondissement Winschoten , Kanton Weener
- 1815 Königreich Hannover, Fürstentum Ostfriesland, Amt Weener
- 1866 Preußen, Provinz Hannover
- 1946 Niedersachsens, Regierungsbezirk Aurich
Königreich Hannover, Fürstentum Ostfriesland, Amt Weener
Grenzlagen
1817: Grenzt im Osten an das Amt Leer, im Süden an den Kreis Meppen, im Westen an das Königreich der Niederlande und an das Amt Jegum, im Norden an das Amt Jegum.
Amtsvogtei Weener
Untervogtei Weningermoor
Untervogtei Weener
Untervogtei Stapelmoor
Amtsvogtei Bunde
Untervogtei Wymeer
Untervogtei Bunde
Fußnoten
- ↑ Quelle/n: Karte von Nordwestdeutschland, auch Große Karte von Westphalen oder Lecoqsche Karte (1797-1813, Stadtarchiv Dülmen
- ↑ Quelle/n: Gesetze, Verordnungen und Ausschreiben für das Königreich Hannover: Aus dem Zeitraume von 1813 bis 1839. Erste Abtheilung. Rechts-Sachen. Zweiter Abschnitt. Ämter- und Gerichts-Verfassung. Proceß. Dritter Abschnitt. Criminal-Recht. Anhang zur ersten Abtheilung, Band 2 (Google eBook)
Bibliografie
- Volltextsuche nach Friedeburg in der Familienkundlichen Literaturdatenbank
Daten aus dem genealogischen Ortsverzeichnis
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