Amtsblatt G 1847 No.45 Verord.279

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  • 20.10.1847, Gumbinnen: Amtsblatt der königlichen preußischen Regierung zu Gumbinnen, 184, No.45, Verordnung No.279
Das neu entstandene EtablissementPaschäken betr.
Im Kreise Sensburg sind mehrere neue Etablissements unter folgenden von uns genehmigten Benennungen entstanden:
1. Im Kirchspiele Seehesten
Waldhausen, ehemals zu Groß Bosem gehörig, zwischen Groß Bosem, Weißenburg und Scziersbowen gelegen;
Berghof, zu Weißenburg und Pfaffendorf gelegen.
2. Im Kirchspiele Eichmedien
Mittel Salpkeim, zu Salpkeim gehörig, nördlich von diesem Orte und in der Mitte zwischen dem Jlawki- und Wirschemintsee gelegen;
Neu Salpkeim, zu Salpkeim gehörig, nordöstlich von diesem Orte und südlich vom Jlawkisee gelegen;
Ober Salpkeim, im Osten von Salpkeim, wozu es gehört, auf einem Berge gelegen;
Nieder Salpkeim, gleichfalls zu Salpkeim gehörig und im Osten davon gelegen.
3. Im Kirchspiele Nikolaiken
Mittel Woßnitzen und Neu Woßnitzen zu Woßnitzen gehörig und zwischen diesem Orte und dem Luckneinensee gelegen;
Neu Prawdowen, nordwestlich von Pradowen, wozu es gehört, und südöstlich von Lubjewen gelegen. [1]
  1. Amts-Blatt der königlichen preußischen Regierung zu Gumbinnen, 1847, Nr.45, Verordnung Nr.279, S.221 Digitalisat des Münchener Digitalisierungszentrums