Computergenealogie/2004/12
Editorial
Liebe Leserinnen und Leser!
Hier kommt noch ein Editorial hin …
Internet
Blick über den Zaun
Die Schweiz
Wolf Seelentag (St. Gallen) betreut seit 1997 mit seinen Mitarbeitern die regionalen Seiten für die Familienforschung in der Schweiz: http://swiss.genealogy.net mit den Spiegel-Seiten http://www.swissgenealogie.ch und http://www.eye.ch/swissgen.
Die Website bietet auch ausgezeichnete Informationen über die Kantone und Orte in vier Sprachen. Wer in französischsprachigen Teilen der Schweiz sucht, ist auch gut bedient bei http://www.unige.ch/biblio/ses/jla/gen/suisse-f.html.
Die Schweizerische Gesellschaft für Familienforschung (SGFF) ist die überregionale Dachgesellschaft. Sie betreibt eine Auskunftsstelle und eine Schriftenverkaufsstelle. Die Fachbibliothek ist Teil der Schweizerischen Landesbibliothek http://www.snl.admin.ch. Fünfzehn weitere regionale oder spezialisierte genealogische Organisationen bieten ebenfalls ihre Hilfe an. Nicht alle haben eigene Websites. Adressen und Informationen über die oft grenzüberschreitenden Arbeitsgebiete werden aber genannt.
Die Landesbibliothek führt auch einen schweizerischen Gesamtkatalog für Monographien und Zeitschriften. Eine Übersicht über Bibliotheken in der Schweiz gibt es auch bei http://www.switch.ch/libraries. Alle schweizerischen und liechtensteinischen Archive nennt http://www.staluzern.ch/vsa/archive/archive.html. Wappen schweizerischer Orte, Kantone oder Distrikte bietet die Web-site http://www.atlasgeo.ch/communes/index-d.htm.
Familien und ihre Herkunft
Wer in der Schweiz forscht, muss sich mit den Besonderheiten des Schweizer Bürgerrechts, insbesondere mit dem Begriff des "Bürgerorts" vertraut machen. Das Familiennamenbuch der Schweiz (siehe Literaturhinweis 1 am Ende des Artikels) enthält die Namen aller Familien, die 1962 in der Schweiz das Bürgerrecht hatten (ohne Einzelpersonen). Nach dem Familiennamen folgen innerhalb der alphabetisch geordneten Kantone die Namen der Heimatgemeinden (Bürgergemeinden, s. u.) in der amtlichen Schreibweise, das Jahr der Verleihung des Bürgerrechtes. Ist dieses unbekannt, so ist der Zeitabschnitt vermerkt, in dem das Bürgerrecht erworben wurde. Dabei bedeutet "a", dass es sich um ein altes Geschlecht handelt (Bürgerrecht schon vor 1800 bestehend), "b" heißt, dass das Bürgerrecht zwischen 1801 und 1900 und "c", dass es zwischen 1901 und 1962 erworben wurde. Im letzten Fall wird auch die Herkunft der Familie genannt.
Das Historisch-Biographische Lexikon der Schweiz (siehe Literaturhinweis 2 am Ende des Artikels) enthält biographische und genealogische Angaben zu großen Familien bzw. Familien mit berühmten Namensträgern (einschließlich ausgestorbener Geschlechter, die nicht mehr im Familiennamenbuch aufgeführt sind). Auf der Website http://www.dhs.ch kann man Kurzinformationen über diese Namen suchen.
Bürgerort und Heimatschein
Jeder Schweizer ist dreifach erfasst: Er besitzt das Schweizer Bürgerrecht, das Bürgerrecht eines Kantons und das Bürgerrecht einer Gemeinde. Diese "Heimatgemeinde", der "Bürgerort" oder "Heimatort", ist in vielen Fällen nicht die Gemeinde, in der man geboren ist oder in der man wohnt, sondern der "Ort der Väter". Deswegen lassen sich viele Familiennamen eindeutig einer bestimmten Gegend zuordnen. Viele Schweizer haben ihre Heimatgemeinde ihr Leben lang nicht gesehen. Geburt, Hochzeit, Tod werden am Wohnort, aber auch gleichzeitig in der Heimatgemeinde registriert. Die Heimatgemeinde führt die Familienregister. In der Wohngemeinde hinterlegt man für die Dauer seines Aufenthaltes seinen "Heimatschein".
Das Bürgerrecht einer Gemeinde wird durch Geburt, Heirat oder durch "Einbürgerung" erworben. Bei der Einbürgerung eines Neuzuzüglers müssen in der Regel die übrigen Bürger zustimmen und der Neubürger muss meist einen ansehnlichen Betrag bezahlen, um hier heimatberechtigt zu werden. Für die Armenfürsorge war früher die Heimatgemeinde zuständig. In den Jahrhunderten der Auswanderung aus der Schweiz haben viele Gemeinden sich ihrer Armen entledigt, indem sie ihnen die Schiffspassage nach Übersee bezahlten.
Neben den "normalen" Gemeinden mit ihren "Heimatberechtigten" gibt es auch noch so genannte "Bürgergemeinden", "Ortsgemeinden" oder "Ortsbürger". Dies sind Körperschaften von Stadtbürgern und Dorfgenossen aus früheren Zeiten. (gj)
Literatur
1. Familiennamenbuch der Schweiz, Polygraphischer Verlag, Zürich 1989.
2. Historisch-Biographisches Lexikon der Schweiz (7 Bände und Supplement), Neuenburg 1921-1934.