Justizamt
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- Bedeutung im 19. Jhdt
- Justizamt: Gerichtsbezirk und darin dessen leitende Behörde, manchmal auch als verwaltende Behörde tätig [1]
- Justizamt: Aufsichtsbehörde eines Gerichtsbezirks, Organ der Landesverwaltung; auch ‘Justiz- und Rentamt’, ‘Justiz- und Rechnungsamt [2]
Besetzung in Westfalen
- Justizamtmann
- Amtsschreiber