Schutzgerechtigkeit

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Schutzgerechtigkeit, Schirmgerechtigkeit, (frz. manance).

Historischer Rechtsbegriff. Bezeichnete Rechnsnormen die eine Person (Schirmer, frz. manant) unter dem Schutz einer Stadt oder eines Grundherren (Schirmherr, Schutzherr) stellte. Der Schirmer besaß nicht die vollen Bürgerrechte und musste ein Schutzgeld (Schirmgeld) zahlen. War der übliche Rechtsstatus von Juden, aber auch von Christen, die den Bürgerstatus nicht erringen konnten. Um 1800 war der Begriff der Schirmgerechtigkeit bereits zu Gunsten der Schutzgerechtigkeit veraltet. Im Elsass wurde der Begriff des Schirmers noch im 18. Jhd. benutzt.

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