Advocatus Fisci
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Berufsbezeichnung
Bedeutung: Anwalt des Staates, auch Staatsanwalt
- vor 1802 in Fürstbistum Münster der anwaltliche regionale Vetreter der Landesherrschaft vor Gericht
Berufsbezeichnung
Bedeutung: Anwalt des Staates, auch Staatsanwalt