Patronym

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Als Patronym bezeichnet man einen Familiennamen, der aus einem Vornamen entstanden ist.

Beispiele:

In den meisten Fällen handelt es sich um den Rufnamen des Vaters, daher auch die Bezeichnung Patronym.

Die erste Stufe des Entstehungsmusters ist heute noch bei norddeutschen Familiennamen sichtbar. Etwa bei "Peterson" oder abgeschwächt "Petersen".

In der zweiten Stufe wurde das Wort "Sohn" unterdrückt, aber die Genetivendung beibehalten. Zum Beispiel bei Familiennamen mit der Endung -s "Peters".

Die dritte Stufe ist am häufigsten vertreten. Es sind die endungslosen Familiennamen wie z.B. "Albrecht" und s.o.

Gelegendlich wurden aber auch aus weiblichen Rufnamen Familiennamen gebildet (Metronym). So wurde "Sohn der Maria" zu "Meiensohn".

Manchmal entwickelten sich Familiennamen auch aus Rufnamen von anderen Verwandten, Dienstherren, Klosterpatronen u.s.w. Kölner Familiennamen wie "Quentin" können z.B. auf das Kloster "St.Quintin" zurückgehen.

Sekundäre Patronymika sind Familiennamen, die nicht aus dem Rufnamen, sondern aus einer anderen Kennzeichnung des Vaters entstanden sind. Wenn z.B. "Kurt, der Sohn des Bäckers" zu "Kurt Beckers" wurde.