Gült
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Die Gült ist ein historischer Begriff aus dem Geldwesen.
- Gült - Pfand / Steuer / Abgabe - Die Abgabe der Bauern an den Grundherrn.
- Gülte - die Schuld / der Zins - (Gülte, entspricht dem älteren Wort GELD).
- Gültbauer - Ein Zinspflichtiger Bauer
- Gülteregister (Gültbuch) - die Abgabenregister
- Gültherr - der Gläubiger / der Zinsherr / der Grundherr
- Gültescharwerker - Eine Person, die die Gülte (Schuld) durch körperliche Arbeit ableistet.
Siehe auch: Artikel Gült. In: Wikipedia, Die freie Enzyklopädie.