Peterswalde (Kreis Heilsberg)
Peterswalde ist ein mehrfach besetzter Begriff. Zu weiteren Bedeutungen siehe unter Peterswalde. |
Hierarchie
Regional > Historisches Territorium > Deutsches Reich > Ostpreußen > Regierungsbezirk Königsberg > Landkreis Heilsberg > Launau > Peterswalde
Einleitung
Allgemeine Information
Peterswalde war eine Gemeinde im Landkreis Heilsberg.
Seit 1945 gehört das Dorf zu Polen und heißt auf polnisch Łaniewo.
Politische Einteilung
- Die Gemeinde gehörte seit 1874 zum Amtsbezirk Peterswalde.
Standesamt Reimerswalde
- Peterswalde gehörte zum Standesamt Reimerswalde
- Zum Standesamt Reimerswalde gehörten folgende Orte : Reimerswalde, und ....
- Für die noch existierenden Dokumente des Standesamtes siehe: Standesamtsunterlagen Reimerswalde
Kirchliche Einteilung/Zugehörigkeit
Evangelisches Kirchspiel Guttstadt
- Peterswalde gehörte zum evangelischen Kirchspiel Guttstadt.
- Zum evangelischen Kirchspiel Guttstadt gehörten folgende Orte : Guttstadt, und mehr
- Für die noch existierenden Dokumente des Kirchspiels siehe: evangelische Kirchbuchbestände Guttstadt
Kirchspielgeschichte
- 24.6.1826, Königsberg: Amtsblatt der königlichen preußischen Regierung zu Königsberg, 1826, No.32, Verordnung No.189
- Wegen Einpfarrung der Evangelischen zur Kirche in Guttstadt
- Einpfarrungs-Urkunde der evangelische Kirche zu Guttstadt
für die in der Gegend um Guttstadt wohnenden evangelischen Glaubensgenossen,
die bisher noch zu keinem Kirchenverbande. - Da nach den gestzlichen Vorschriften des allgemeinen Landrechts Theil 2. Tit. XI. §293 Gemeinden, welche keinem Pfarrzwange unterworfen sind,
der Ordnung wegen angewiesen werden können, sich zu einer gewissen Kirche zu halten, die evangelischen Glaubensgenossen in und um Guttstadt,
und zwar nachbenannten Ortschaften, in der am 10ten Oktober d.J. statt gefundenen Konvokation gerichtlich erklärt haben, sich von nun an zu der
evangelischen Kirche in Guttstadt zu halten, und ihre gesetzliche Verbindlichkeiten gegen diese Kirche und deren Geistliche erfüllen zuwollen, so wird
von der unterzeichneten Regierung auf Grund der von dem Königlichen hohen Ministerium des Innern unterm 16ten Januar 1817 erlassenen Verfügung
hiermit festgeseßt :- § 1.
- Zur evangelischen Parochialkirche in Guttstadt sind eingepfarrt:
- a) die evangelischen Glaubensgenossen der Stadt Guttstadt un deren Vorstädte;
- b) folgende Ortschaften aus den Amtsbezirken Wormditt, Seeburg, Wartenburg und Heilsberg, als:
- Altkirch, Schmolainen, Wichertshoff, Hausberg, Lindenbrun, Ludwigsmühle, Zweiteichen, Gronau, Peterswalde, Mavern, Rosenbeck, Beiswalde,
Regerteln, Lingenau, Neuendorf, Glottau, Waldhaus Knopsbrück, Queetz, Neu Garschen, Deppen, Worlack, Wolfsdorf, Düsterwaldhaus, Petersdorf,
Schwuben, Wölken, Rosengarth, Schlitt, Blankenberg, Steinberg, Lauterswalde, Heiligenthal, Waltersmühle, Aukendorf, Sternberg, Stolzhagen nebst
Mühle, Althof, Eschenau, Klingerswalde, Knopen, Rosberg, Schönwiese, Battatron, Unter Kapkeim, Ober Kapkeim, Klutkesche Mühle, Münsterberg,
Plutken, Süßenthal, Vierzighufen;
- Altkirch, Schmolainen, Wichertshoff, Hausberg, Lindenbrun, Ludwigsmühle, Zweiteichen, Gronau, Peterswalde, Mavern, Rosenbeck, Beiswalde,
- c) die adelichen Güter Comalmen, Alt Garschen , Scharnick, Queetz, Schwengen, Gradtken, Kossen;
- § 2. ......
- Die gesamte Verordnung kann im MDZ online gelesen werden, siehe Fußnote [1]
Katholische Kirchen
gehört zu Peterswalde
Standesamtsbezirk
gehört zu Peterswalde
Stadt- bzw. Amtsbezirk
gehört zu Peterswalde
Geschichte
Genealogische und historische Quellen
Genealogische Quellen
Kirchenbücher
siehe hier: Ostpreußen/Genealogische Quellen/Kirchbuchbestände Kreis Heilsberg
Internetlinks
Offizielle Internetseiten
Zufallsfunde
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Daten aus dem genealogischen Ortsverzeichnis
<gov>PETLDEKO04EB</gov>
- ↑ Amts-Blatt der königlichen preußischen Regierung zu Königsberg,1826, Nr.32, Verordnung Nr.189,S.212 Digitalisat des Münchener Digitalisierungszentrums