Schlagbaum (Sperre)

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Begriff: Schlaggboem (ndd.), Heck, Fallbohm

Vorkommen: 18. Jahrhundert, Münsterland, Vest Recklinghausen

Bedeutung:

  • Zufahrtsabsperrung in der Landwehr, am Zoll, Grundstückszufahrt, Schranke am Bahnübergang

Beschreibung:

  • Beweglicher, in Aufhängevorrichtung (Gabel) befestigter stabiler Schlagbaum, zumindest in der Breite eines Fuders, der aus Holzbalken (Eiche wegen der Haltbarkeit), später Metall, angefertigt wurde. Konstruiert als Hebelarm mit Gegengewicht .