Burrichter
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Burrichter, Burmeister; "Burmester" (ndd.), oder "bürmeister" (mhd.)
- Bedeutung
- stand einem Burgericht, einer "Burbanck", einem Burmal, einer Bur- bzw. Bauersprache unter einen "Burboem" vor. Burrichter aus den einzelnen Bauerschaften (Burscap) eines Kirchspiels oder Stadtvierteln einer Stadt, hatten schiedsrichterliche Funktion bei Grenzstreitigkeiten, Nachbarschaftsstreitereien, u. ä. [1]
- Beispiel in einer Stadt
- 13. Jhdt.: In Soest bestand in jeder Hofe für leichte Vergehen und Marktsachen das Institut des Burrichters, der ein Gemeindebeamter war und außerhalb der sonstigen Geriehtsorganisation stand. Um 1300 verschwindet es.
Fußnoten
- ↑ Quelle: Stratmann, Bodo: Markenprotokolle, Ratsprotokolle