Burrichter

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Burrichter, Burmeister; "Burmester" (ndd.), oder "bürmeister" (mhd.)


Bedeutung
  1. stand einem Burgericht, einer "Burbanck", einem Burmal, einer Bur- bzw. Bauersprache unter einen "Burboem" vor. Burrichter aus den einzelnen Bauerschaften (Burscap) eines Kirchspiels oder Stadtvierteln einer Stadt, hatten schiedsrichterliche Funktion bei Grenzstreitigkeiten, Nachbarschaftsstreitereien, u. ä. [1]
Beispiel in einer Stadt
  1. 13. Jhdt.: In Soest bestand in jeder Hofe für leichte Vergehen und Marktsachen das Institut des Burrichters, der ein Gemeindebeamter war und außerhalb der sonstigen Geriehtsorganisation stand. Um 1300 verschwindet es.

Fußnoten

  1. Quelle: Stratmann, Bodo: Markenprotokolle, Ratsprotokolle