Burrichter

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Burrichter, Burmeister; "Burmester" (ndd.), oder "bürmeister" (mhd.)


Bedeutung
  1. stand einem Burgericht, einer "Burbanck", einem Burmal, einer Bur- bzw. Bauersprache unter einen "Burboem" vor. Burrichter aus den einzelnen Bauerschaften (Burscap) eines Kirchspiels oder Stadtvierteln einer Stadt, hatten schiedsrichterliche Funktion bei Grenzstreitigkeiten, Nachbarschaftsstreitereien, u. ä. [1]


Fußnoten

  1. Quelle: Stratmann, Bodo: Markenprotokolle, Ratsprotokolle