Erbfrei

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  • Der Zusatz "erbfrei" bezieht sich auf die Rechtsform.
  • Der Erbfreibauer ist ein Kolonist, der sich Land auf Bruch- und Waldgelände kauft. Das Grundstück gehört ihm, und er kann es vererben.
  • Er kann das Grundstück mit Hypotheken belasten, jedoch nur mit Erlaubnis der Kammer verkaufen.