Propst

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  • Propst , von Praepositus (lat.):


Bedeutung im 19. Jhdt
  1. Vorgesetzte(r) über geistliche Personen, und in Kirchensachen.
  2. Vorgesetzte(r) in manchen Klöstern (rk.), wo anstatt der Äbte und Äbtissinnen Pröpste und Pröbstinnen die Klöster präsentierten, welche zu weilen die fürstliche Würde bekleideten.
  3. Vorgesetzte eines Kathedralstiftes wurden als Dompropst betitelt.
  4. in der ev. Kirche waren Pröpste oder Kirchenpröpste Geistlichen eines gewissen Bezirkes vorgesetzt, welche einem Superintendenten oder General=Superintendenten unterstanden.
  5. Vorgesetzter, nur in einigen einzelnen Fällen üblich (Lehenpropst). [1]

Fußnoten

  1. Quelle: J. G. Krünitz: Oekonomische Encyklopädie (1858)