Wirtshaus

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Einleitung

Gasthaus, Gasthof, Schenke,; der in der Regel bis in das 19. Jahrhundert abgabe- u. genehmigungspflichtige Krug diente bisweilen als Ort des Gerichts, des Einlagers, der öffentlichen Bekanntmachung, der Gemeinde- und Gesellenversammlung