Tappensches Familienbuch (1889)/242
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Tappensches Familienbuch (1889) | |
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Tutores:
Hr. D. Herrnannus Storre, Hr. Johann Joachim Wiesenhabern, Hr. Hans Ludwig Wiesenhabern, Hr. Cap.-Lieutn. Hans Benup.
Wir der Rath der Stadt Hildesheiinb bekennen offenbar in diesem Briefe, dass vor iins erschienen ist unser Bürger Justus Deventer Secretarius, und bekannte, wie dass mit seinem guten Wissen und Willen seine Jetzige Ehefrauen Clara Beckers Ihren beiden Kiuderu erster Ehe. Xahmentlich Joachim Peter und Anne Cläre Tappen, undt zu getreuer Handt deroselben Vormünden, als Hr. D. Hermannus Storren, Johann Joachim Wiesenhabern, Hansen'Ludwig Wiesenhabern undtCapitain-Lieuteuant Hansen Benup aus Vätter- und Mütterlichen glitern hette bescheiden, undt zu geben zugesaget. wie folget:
1. Ist Dero Tattern Hr. Joha nnis Tappen Sehl. Haus beuebenst der Bohde, auf der Osterstrasse belegen, um und vor 1500 Rthlr. eingesetzet. Davon hat Catharina Ilsa Tappen, aus erster Ehe erzeuget, zu fordern 500 Rthlr. Die übrigen 1000 Rthlr. sollen vorbenannteu beiden Kindern. Xemblich Joachim Peter und annen Clären Tappen bis zu Ihren mündigen Jahren an diesem Hause versichert sein. Wannen nach erlangten Mündigen Jahren bemelte beiden Kinder anderer Ehe geliebte, das Haus bene-ben der Bohden umb und vor berührte 1500 Rthlr. anzunehmen und zu behalten, soll Ihnen dasselbe frei stehen. Jedoch aber soll die Mutter Zeii Ihres Lebens umb billig-massige pension drinnen wohuen bleiben, unter dessen auch bis zu der Kinder mündigen Jahreu das Haus in gebührenden Bau uud Besserung conserviren und erhalten.
2. Hat die Frau Braut diesen Ihren beiden Kindern noch 300 Rthlr., so uff Amd Piggen Hause vermöge eines RathsPfandebrieffs versichert, abzutreten versprochen.
3. Ueber das und zum dritten hat die Frau Braut mehrbemelten Ihren beiden Kindern, wan selbige zu Ehelichen Ehren schreiten werden, mitzugeben versprochen. Xemblich der Tochter Anne Cläre Tappen ein bereitetes Bette, eine Spundie, ein Schapff, eine Lahde. Sechs Stühle. Zwölf Stuhlkissen. Einen Bankpfühl, Zwölf par Bettlaken. 12 Tisch- und 12 Handtücher, beiderlei halbdreeL Auch was sich sonsten an Leinenge-räthe gebühret, alles und jedes 12 Stücke, Drei Messinges Leuchter, Eine Messinges Krohue, zwanzig Pfundt Zinnen. 20 Pfd. Kupfer, Drei Silberne Lepffei, Einen Trauring. Zwei Diamanten Ringe, nebenst itzo vorhandenem Jungfräulichem Zierrathe, so Sie alschon gebrauchet nnd auffsetzet Imgleichen soll dem Sohne Joachim Peter Tappen folgendes Leinengerätbe. als Sechs Par Bettlaken, Sechs Tisch- und Sechs Handtücher beiderlei halbdreeL Item Zwölf Himbder, und des Vattern seid. Bücher und Kleider, so laot Inventar ii vorhanden sein; Item eine Spundien, Sechs Stuelküssen, einen Bankpfühl und Sechs Stühle, Item Drei Messinges Leuchter und eine Messinges Krohne, Zwanzig Pfund Zinnen und Zwanzig Pfand Kupffer. Item drei silberne Lepffei, und Hr. Jobst Tappen SeL Pitsehierring neben einem Trauringe ausgefolget werden. Daneben sich dan auch die künftigen Eheleute verpflichtet, dass Sie selbige Ihre Kinder aus voriger Elbe, Xemblich den Sohn, bis er seine zwanzig Jahr erreichet, und die Tochter bis zu Ihrer Ehelichen Aussteuer in Kost und Kleidung nnverweislich erhalten und versorgen, in aller Gottesfurcht ujd christlichen Tugenden auferziehen und den Sohn zur Schule halten wollen. Darent-gegen aber sollen die Eltern, solange Sie die Kinder bei sich haben und unterhalten, den usamfructum derer den Kindern versprochenen guter zu geniessen haben. Da aber die Kinder entzwischen anderwärts Ihr brodt erwerben, oder entzogen werden sollten, al<aiann sollen Ihnen die Zinse von denen Ihnen versprochenen Geldern alle Jahr oimfehlbidtH gereichet werden.
4. Zum vierten will die Frau Braut die 200 MfL. so der Tochter Catharinen Ilsen aas erster Ehe über obiges noch gebühren thun, für sich allein abführen. Belangende hingegen die praeiension der Wildefeurschen Erben, so sich uff vierhundert und etliche Reichsthaler, dem \ ergeben nach, belaufen soll, desswegen wird die Frau Brant und Mutter von Ihren Kindern und deren verordtneten Vormündern — pro quota rel dnahus tertiis billig schadelos zu halten sein.