Heimfall (Eigenbehörigkeit)

aus GenWiki, dem genealogischen Lexikon zum Mitmachen.
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Historischer Rechtsbegriff

Beutung:
Der Heimfall von Rechten (Erbbesitz, Lehen, gutsherrliche Rechte) vesetzt im Todesfall den Eigentümer durch den Zufall (Rückfall) abgetretener Rechte wieder in deren Genuß.