Briefprotokoll

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"Unter den Archivbeständen nehmen für den Familienforscher die Briefprotokolle (Notelbücher) eine besondere Stellung ein, die er deshalb auch an erster Stelle auswerten sollte. Die Briefprotokolle haben sich im Laufe des 16. Jahrhunderts aus dem Urtyp des Gerichtsprotokolls herausgebildet; ihre Führung oblag den Niedergerichten, also den Pfleg- oder Landgerichten des Landesherrn, den Hofmarks- und Herrschaftsgerichten des Adels, der Hochstifte und der Klöster sowie den Stadt- und Marktgerichten, die in Wahrnehmung notarieller Funktionen und im Rahmen der Freiwilligen Gerichtsbarkeit die Urkundsgeschäfte der Untertanen zu Protokoll nahmen: Eheschließung, Hofübergabe, Austrag, Erbteilung, Kauf, Tausch, Quittung, Vormundschaft, Beglaubigung u.v.a. In größerer Zahl sind sie seit dem Ende des Dreißigjährigen Krieges erhalten; geschlossene Reihen beginnen meist um 1700. Im Jahr 1862 traten an die Stelle der Briefprotokolle die Notariatsurkunden der neu errichteten Notariate. Mit Hilfe der Briefprotokolle und Notariatsurkunden lassen sich im bäuerlichen und bürgerlich-städtischen Bereich Heirat und Hofübernahme bzw. Haus- und Geschäftsübergabe nachweisen und somit das anhand der Pfarrbücher gewonnene genealogische Gerüst wesentlich ausfüllen und erweitern."

Quelle: Joachim Wild: Anleitung zur Familienforschung in Bayern. Sonderdruck aus den „Mitteilungen für die Archivpflege in Bayern“ 25./26. Jahrgang – 1979/1980 in überarbeiteter Form (Stand: Mai 2001). http://www.gda.bayern.de/famfor.htm

Die Briefsprotokolle befinden sich meist in den einschlägigen Staats- und Hauptstaatsarchiven, seltener in Kommunalarchiven oder privaten Adelsarchiven.

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