Lehrbuch der gesammten wissenschaftlichen Genealogie/172

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Lehrbuch der gesammten wissenschaftlichen Genealogie
Inhalt
Vorwort | Einleitung
Erster Theil: Kap. 1234
Zweiter Theil: Kap. 1234
Dritter Theil: Kap. 123456
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  1. Seit dem 12. Jh. herrscht die Beziehung auf das Reich vor. Es bildet sich ein bestimmter Reichsfürstenstand. Zu ihm gehören bis zum Jahre 1180 alle Bischöfe und unmittelbaren Aebte, einige Pröbste und der Reichskanzler, alle Herzoge, Markgrafen, Landgrafen und fast alle Grafen. Später werden weder die Grafen, noch alle höher betitelten Großen dazu gerechnet.
  2. Princeps, Fürst im engeren Sinne für Reichsfürsten ohne besonderen Titel kommt erst seit dem 15). Jh. vor.
  3. Titular-Fürsten, die zum niederen Adel gehören, giebt es seit dem 16. Jh.[1]

    Prinz, prince, prinze,

  1. vom 13. bis zum Ende des 18. Jh. = Fürst.
  2. seit dem 16. Jh. der Fürstensohn, bes. der zur Nachfolge bestimmte.[2]

    Ritter heißt seit dem 13.Jh. der durch feierlichen Ritterschlag dazu erhobene Fürst oder Edelmann', alleinstehend bezeichnet das Wort aber regelmäßig den unfreien Ritter (miles militaris). Erst im 16. Jh. wird aus der Rittergenossenschaft ein erblicher Stand (eques); vorher wurde niemand als Ritter geboren.[3]

    Satelles = vasallus bes. bei Geschichtschreibern im 10. u. 11. Jh. [4]

    senior = Herr des Vasallen.[5]

    servientes, servitores = Diener, oft für Ministerialen gebraucht.

    servus.

  1. unfreier Knecht, auch für Ministerialen, die aber oft als honestiores, primi, praecipui, summi servi hervorgehoben werden.
  2. im 13. Jh. = Knappe, bes. mit dem Zusatz adhuc. [6]

  1. Ficker Rf. S. 24 ff. 33 ff. 42 ff. 67 ff. 120 ff. 186 ff. Fürth S. 191. Göhrum II, S. 199.
  2. Grimm, Dt. Wörterbuch VIII, 2130 f.
  3.       Scheidt S. 51 ff. Schröder S. 433 ff.
  4. Waitz VI, 54 n. 2.
  5. Waitz IV, 244. VI, 57.
  6. Fürth S. 59. Scheidt S. 64.