Handbuch der praktischen Genealogie/333

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Handbuch der praktischen Genealogie
Inhalt
Band 2
Tafel: I • II • III • IV • V • VI • VII • VIII • IX • X • XI
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dieses Buchs Pag. 8 erwehnten Johann David Kirchenpauer nebst Nachricht von ein und anders Anno 1776 den 31. May." Dieses Buch enthält unter anderem folgenden Eintrag: „Anno 1613 d. 25. Sept. alten Stiehls ist mein Aelter Vater Johann George Kirchenpauer in Breslau gebohren, seine Eltern sind gewesen Hans Kirchenpauer und Anna Lantzolterinn. Ao. 1629 nach Hamburg gereiset und d. 26. Novbr. desselben Jahres bey Herr Hans von Jerusalem in Diensten gekommen .... 1640 d. 24. Janu./4.Febr. obiger Johann George Kirchenpauer in Hamburg Bürger geworden, und dafür 50 Rh Species bezahlt, ao 1647 d. 30./21. Novbr. hat er sich in Hamburg mit Jungfer Elisabeth von Jerusalem ehelich verlobt. Ao 1748 d. 11./20. Fbr. haben vorgedachte beyde Hochzeit gehalten." Das Archiv der freien und Hansestadt Hamburg bemerkt hierzu, daß das Datum des Erwerbs des Bürgerrechtes im Familienbuche verschrieben ist (nicht 24. Januar 1640, sondern 14. Januar 1648), aber in der Angabe über den Betrag des Bürgergeldes zwischen dem Familienbuche und dem amtlichen Bürgerbuche Obereinstimmung besteht. Denn 50 Reichstaler Species entsprechen 150 ß. „Hiernach kann", bemerkt das genannte Staatsarchiv, „über die Identität des im Familienbuche genannten Johann George Kirchenpauer, der angeblich am 24. Januar 1640 Bürger geworden ist und dafür 50 Reichstaler Species bezahlt hat, mit dem im Bürgerbuche genannten Georg Kirchenbauer, der am 14. Januar 1648 Bürger geworden ist und dafür 150 ß bezahlt hat, ein Zweifel nicht bestehen."

      Es soll ferner bewiesen werden, daß der im Jahre 1822 in Schneeberg i.S. wohnhafte Bergmagazinverwalter Maximilian Graft mit dem am 22. Juni 1786 zu Freiberg i. S. geborenen Maximilian Graft identisch ist.

      Diese Identität wird schon von vornherein durch das bergrechtliche Verhältnis von Schneeberg zu Freiberg wahrscheinlich. Der Rat zu Freiberg galt als der, wie es in einem Schreiben von 1476 heißt, „bey den man sich in uwer gnaden furstenthum obirsts und entlichs berkgerichts pfleget zu erholen" (Ermisch, Das sächs. Bergrecht des Mittelalters, 1887, S. CLXIII). Damit hängt es zusammen, daß die sächsischen Bergleute in Freiberg praktisch und, seitdem 1765 die Freiberger Bergakademie gegründet wurde, auch theoretisch vorgebildet wurden und vielfach dann im Lande Stellung suchten und fanden. Und gerade der Schneeberger Bergbau lockte zahlreiche Personen von Freiberg nach Schneeberg. Es findet noch heutzutage ein beständiger Zuzug von Personen, die in Freiberg berg- und hüttenmännisch vorgebildet sind, von Freiberg nach Schneeberg statt. Es ist nicht der geringste Grund vorhanden zu der Annahme, daß dies bei dem am 22. Juni 1786 zu Freiberg geborenen Maximilian Graff nicht der Fall gewesen ist. Es liegen aber auch mehrere positive Beweise für die genannte Identität vor. Zunächst in den Acten des Rates der Stadt Leipzig, Cap. 36, G. Nr. 1 vol. IX (Acta das Graffsche Legat betreffend) Blatt 163: Hier bezeichnet Johann Maximilian Graff, Obersteiger in Neustädtel bei Schneeberg, am 1. Fbr. 1855 in einem Brief an den Rat zu Leipzig den Vizebergmeister Graff zu Marienberg, durch dessen Tod die Kollatur über das Graffsche Familiengestifte zur