Handbuch der praktischen Genealogie/301

aus GenWiki, dem genealogischen Lexikon zum Mitmachen.
Zur Navigation springen Zur Suche springen
GenWiki - Digitale Bibliothek
Handbuch der praktischen Genealogie
Inhalt
Band 2
Tafel: I • II • III • IV • V • VI • VII • VIII • IX • X • XI
<<<Vorherige Seite
[300]
Nächste Seite>>>
[302]
Datei:Handbuch der praktischen Genealogie.djvu
Hilfe zur Nutzung von DjVu-Dateien
Texterfassung: unkorrigiert
Dieser Text wurde noch nicht korrekturgelesen und kann somit Fehler enthalten.


die im Jahre 1500 dem Kurfürsten Joachim von Brandenburg und seinem Hause die Erbfolge sicherten, auch nicht ein einziges Beispiel. Aus Sachsen finden wir die neue Sitte beim Adel befolgt in folgenden Namen: um 1500 Hans Sigmund von Feilitzsch, 1510 Hans Georg von Reitzenstein und Thomas Otto von Schönberg, 1517 Georg Friedrich und Hans Heinrich von Krockow, 1519 Josef Levin Metzsch, Meissnischer Rat, später Pastor in Milau.[1]

3. In den älteren Urkunden werden die Taufnamen, selbst die der höchsten Personen, meist nur als Sigle verzeichnet. Auch die Zeugen werden nur nach ihrem Standescharakter unter bloßer Anführung eines Anfangsbuchstabens als Bezeichnung für den Namen mitgeteilt. Hierüber kann nur die Spezialdiplomatik und die aus sonstigen Quellen und Schriftstellern zu schöpfende Familiengeschichte Aufschlüsse geben.[2]

4. Das immer wiederholte gleichmäßige Vorkommen desselben Vornamens in vielen Familien hat sehr viele Irrtümer in den Genealogien veranlaßt, die nur durch die größte Sorgfalt vermieden werden können. Es genügt, auf die Namen Berthold bei den Zähringern, Hermann bei den älteren Badensern und Heinrich bei den Reußen hinzuweisen.

5. Schwankende Schreibart der Tauf- und Familiennamen, Anwendung von Abkürzungen und zahlreiche Koseformen machen die genealogische Überlieferung oft so schwierig, daß sich Gatterer veranlaßt gesehen hat, ein „Alphabetisches Verzeichnis von gekürzten oder auf andere Weise entstellten und unkenntlichen Taufnamen" zusammenzustellen. Dasselbe genügt den heutigen Anforderungen und dem jetzt vorliegenden Quellenmateriale nicht mehr.

Der Vorname war schon im Mittelalter nicht immer der des Taufpaten.[3] In manchen Familien waren, wie noch jetzt, einzelne Vornamen vorzugsweise beliebt und kamen daher immer wieder vor. Dies war jedoch im Mittelalter mehr als heutzutage der Fall. Damals konnte in amtlichen Schriften ein Mann bloß mit seinem Vornamen genannt werden. So erscheint in Frankfurt a. M. bei den Knoblauchs in vier Generationen nacheinander der Vorname Jakob, bei denen von Schwarzenberg in sieben Generationen Walther, bei denen von Rückingen in vier Generationen Claus, bei den Stalburgern in sechs Generationen nacheinander ebenderselbe Vorname, bei denen vom Rhein in ebensovielen Heinrich, bei den Neuhaus in sechs Generationen Ulrich, bei den Frosch in ebensovielen Wicker, bei den Orths endlich in sechs Generationen Philipp.

Nicht selten kommt es vor, daß zwei Geschwister einen und denselben


  1. Klemm, DH 26, 1895, S. 106 ff., 111 ff.
  2. Z. Gesch. d. Familiennamen bieten d. Urkundenb. insbes. d. städtischen u. d. Traditionsbücher, hervorragendes Material. Sehr beachtenswert ü. d. Entwicklung der Namen ist Arnold, Gesch. d. deutschen Freistädte II, S. 197 ff., u. über die zeitliche Folge d. Vorkommens d. Namen Hoeniger, Kölner Schreinsurkunden d. 12. Jhts. I, 21 — Publikationen d. Gsft. f. Rheinische Geschichtsku. I, 1884.
  3. Das Folgende nach Kriegk, Deutsches Bürgertum im Mittelalter, N.F. Frankfurt a. M. 1871. Hierin: „Die Vornamen und Zunamen", S. 199 ff.