Herrschaft
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Der Begriff
Die Herrschaft bezeichnet ein Territorium oder Lehen aus der Zeit des Feudalismus. [1]
Einzelne Definitionen
Deutschland
Der Begriff Herrschaft ist eng mit dem der Grundherrschaft verbunden. Der Grundherr war nicht nur Grundeigentümer mit Verfügungsgewalt über das Land und - in unterschiedlichem Maße - seine Bewohner, sondern übte auch Verwaltung und Funktionen der niederen Gerichtsbarkeit aus. Zudem erhob er Steuern und Abgaben. [2]
Eigentumsrechte an einer Herrschaft konnten durch Belehnung, Kauf, Erbschaft oder Tausch erworben werden. Die territoriale Ausdehnung der Herrschaft variierte, sie konnte aus einem oder mehreren Dörfern bestehen. [3]
Neben Reichsherrschaften gab es landsässige Herrschaften und die der Reichsritterschaft.
GOV-Objekttyp
22 - Herrschaft - {eng=dominion, deu=Herrschaft, frz=seigneurie, rus=доминион}
siehe: http://gov.genealogy.net/ShowTypes.do
Quicktext
Im GOV-Quicktext schreibt man für das Objekt
ist (auf deu) Herrschaft,
Eigenschaften
Hierarchie - untergeordnete Objekte/Objekttypen
Am untergeordneten Objekt/Objekttyp steht im GOV-Quicktext:
gehört zu <GOV-Kennung>, ist (auf deu) <GOV-Objekttyp>,
Hierarchie - übergeordnete Objekte/Objekttypen
Am übergeordneten Objekt/Objekttyp steht im GOV-Quicktext:
gehört zu <GOV-Kennung>, ist (auf deu) <GOV-Objekttyp>,
Besonderheiten
Beschreibung der Besonderheiten ...
TEXT: Besonderheiten :TEXT
Ähnliche Objekttypen
Anmerkungen und Quellenangaben
- ↑ Artikel Herrschaft_(Territorium). In: Wikipedia, Die freie Enzyklopädie.
- ↑ Artikel Grundherrschaft. In: Wikipedia, Die freie Enzyklopädie.
- ↑ Artikel Herrschaft_(Territorium). In: Wikipedia, Die freie Enzyklopädie.