Standesamt (GOV)
Amt ist ein mehrfach besetzter Begriff. Zu weiteren Bedeutungen siehe unter Amt. |
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Der Begriff
Das Standesamt ist in Deutschland (seit 1. Oktober 1874 in Preußen, ab 1. Januar 1876 im ganzen Gebiet des Deutschen Reiches) ein Amt zur Erledigung der im Personenstandsgesetz vorgesehenen Aufgaben, insbesondere zur Führung der Personenstandsregister, zur Erstellung von Personenstandsurkunden und anderem. Auch in Österreich (seit 1939) wie auch in der Schweiz (Zivilstandsbehörde seit 1876) gibt es Standesämter, jedoch mit anderen Rechtsgrundlagen.[1]
Ein geschichtlicher Überblick: siehe Personenstandsregister
Einzelne Artikel zum Thema Standesamt: siehe Kategorie:Standesamt
Einzelne Definitionen
GOV-Objekttyp
103 - Standesamt - {deu=Standesamt, eng=civil registry, fre=état civil pol=urząd stanu cywilnego, rus=метрика}
siehe: http://gov.genealogy.net/ShowTypes.do
Quicktext
Im GOV-Quicktext schreibt man für das Objekt
ist (auf deu) Standesamt,
Eigenschaften
Hierarchie - untergeordnete Objekte/Objekttypen
Am untergeordneten Objekt/Objekttyp steht im GOV-Quicktext:
gehört zu <GOV-Kennung>, ist (auf deu) <GOV-Objekttyp>,
Hierarchie - übergeordnete Objekte/Objekttypen
Am übergeordneten Objekt/Objekttyp steht im GOV-Quicktext:
gehört zu <GOV-Kennung>, ist (auf deu) <GOV-Objekttyp>,
Besonderheiten
Beschreibung der Besonderheiten ...
TEXT: Besonderheiten :TEXT
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Anmerkungen und Quellenangaben
- ↑ Artikel Standesamt. In: Wikipedia, Die freie Enzyklopädie.