Amtsgerichtsbezirk
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Der Begriff
Der Amtsgerichtsbezirk bezeichnet den Bereich (Gerichtsbezirk), für den ein Amtsgericht örtlich zuständig ist.[1]
Einzelne Definitionen
GOV-Objekttyp
202 - Amtsgerichtsbezirk - {deu=Amtsgerichtsbezirk}
siehe: http://gov.genealogy.net/ShowTypes.do
Quicktext
Im GOV-Quicktext schreibt man für das Objekt
ist (auf deu) Amtsgerichtsbezirk,
Eigenschaften
Hierarchie - untergeordnete Objekte/Objekttypen
Am untergeordneten Objekt/Objekttyp steht im GOV-Quicktext:
gehört zu <GOV-Kennung>, ist (auf deu) <GOV-Objekttyp>,
Hierarchie - übergeordnete Objekte/Objekttypen
Am übergeordneten Objekt/Objekttyp steht im GOV-Quicktext:
gehört zu <GOV-Kennung>, ist (auf deu) <GOV-Objekttyp>,
Besonderheiten
Beschreibung der Besonderheiten ...
TEXT: Besonderheiten :TEXT
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Anmerkungen und Quellenangaben
- ↑ Artikel Gerichtsbezirk. In: Wikipedia, Die freie Enzyklopädie.