Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1853/623

aus GenWiki, dem genealogischen Lexikon zum Mitmachen.
Zur Navigation springen Zur Suche springen
GenWiki - Digitale Bibliothek
Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1853
Alphabetisches Inhaltsverzeichnis:
A BC DEF GHI/J KLMNO PQR S TUVWZ
Alphabetisches Namensverzeichnis:
ABCD EFGH JKL MNOPQR STU VWYZ
<<<Vorherige Seite
[622]
Nächste Seite>>>
[624]
Grossherzoglich Hessisches Regierungsblatt 1853.djvu
Hilfe zur Nutzung von DjVu-Dateien
Texterfassung: unkorrigiert
Dieser Text wurde noch nicht korrekturgelesen und kann somit Fehler enthalten.


Nr. 41.


Inhalts-Anzeige
der
einzelnen §§. der Dienst-Instruction für die Großherzoglichen Landgerichtsdiener.
Erster Abschnitt.
Allgemeine Bestimmungen.

§. 1. Lebenswandel der Landgerichtsdiener.
§. 2. Verhalten gegen die Vorgesetzten.
§. 3. Benehmen gegen die Gerichts-Angehörigen.
§. 4. Pflicht zur Verschwiegenheit.
§. 5. Erscheinen in der Amtskleidung.
§. 6. Entfernung aus dem Landgerichts-Sitz.
§. 7. Urlaub.
§. 8. Verbot der Annahme von Geschenken.
§. 9. Verbot der Gelderhebungen und Bestellungen.
§. 10. Pflichten im Allgemeinen.
§. 11. Einstellung eines Stellvertreters (Substituten).

Zweiter Abschnitt.
Von den besonderen Dienstverrichtungen der Landgerichtsdiener.

§. 12. Uebersicht.

I. Aufwartung bei dem Landgerichte.

§. 13. Besorgung landgerichtlicher Bestellungen, Reinhaltung der Landgerichtszimmer etc.
§. 14. Verhalten an Gerichtstagen.

II. Insinuationen richterlicher Verfügungen.

§. 15. Verpflichtung zur Vollziehung der Insinuationen.
§. 16. Personen, an welche die Insinuation geschehen kann. Insinuationsbescheinigung.
§. 17. Insinuationsbuch oder Geschäftsregister.

III. Verpflichtungen der Landgerichtsdiener in Ansehung der Vollziehung der im Zwangsverfahren in Civilsachen erlassenen richterlichen Verfügungen.
A. Im Allgemeinen.

§. 18. Keine Execution ohne richterlichen Befehl.
§. 19. Erfordernisse zu einer Execution hinsichtlich der Formalitäten.
§. 20. Protokolle über den Vollzug der Executionen.
§. 21. Beleidigungen der Landgerichtsdiener bei Ausübung ihres Dienstes.
§. 22. Zeit der Vornahme der Executionen.
§. 23. Temporäre Aussetzungen der Executionen.
§. 24. Erfüllung der Verbindlichkeit vor der Execution oder Fristgestattungen.