Einöde
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Eine Einöde ist eine Siedlung mit einem oder zwei Wohngebäuden. Eine Ansiedlung von drei bis neun Wohngebäuden bezeichnet man als Weiler. Ab zehn Wohngebäuden handelt spricht man bei einer Ansiedlung von einem Dorf.
In Bayern ist dies durch eien Entschließung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern vom 18.10.1950 geregelt.