Weichbild

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Der Begriff

Gemäß Haberkern/Wallach[1] bezeichnet das "Weichbild ursprünglich das Stadtrecht, dann der Sprengel des Stadtgerichts und endlich die Stadt selbst."


Einzelne Definitionen

Niedersachsen

In Niedersachsen bezeichnete das Weichbild den Flecken.

Schlesien

In Schlesien bezeichnete das Weichbild den Kreis, Beispiel Fürstentum Schweidnitz im GOV.

GOV-Objekttyp

131 - Weichbild - {deu=Weichbild}
siehe: http://gov.genealogy.net/ShowTypes.do

Quicktext

Im GOV-Quicktext schreibt man für das Objekt

 ist (auf deu) Weichbild,

Eigenschaften

Hierarchie - untergeordnete Objekte/Objekttypen

Am untergeordneten Objekt/Objekttyp steht im GOV-Quicktext:

 gehört zu <GOV-Kennung>,
 ist (auf deu) <GOV-Objekttyp>,

Hierarchie - übergeordnete Objekte/Objekttypen

Am übergeordneten Objekt/Objekttyp steht im GOV-Quicktext:

 gehört zu <GOV-Kennung>,
 ist (auf deu) <GOV-Objekttyp>,

Besonderheiten

Beschreibung der Besonderheiten ...

 TEXT: Besonderheiten :TEXT

Ähnliche Objekttypen

Anmerkungen und Quellenangaben

  1. HABERKERN, Eugen, WALLACH, Joseph Friedrich, Hilfswörterbuch für Historiker, Mittelalter und Neuzeit, Erster Teil: A-K, Zweiter Teil: L-Z, Tübingen 1987.