Weichbild
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Der Begriff
Gemäß Haberkern/Wallach[1] bezeichnet das "Weichbild ursprünglich das Stadtrecht, dann der Sprengel des Stadtgerichts und endlich die Stadt selbst."
Einzelne Definitionen
Niedersachsen
In Niedersachsen bezeichnete das Weichbild den Flecken.
Schlesien
In Schlesien bezeichnete das Weichbild den Kreis, Beispiel Fürstentum Schweidnitz im GOV.
GOV-Objekttyp
131 - Weichbild - {deu=Weichbild}
siehe: http://gov.genealogy.net/ShowTypes.do
Quicktext
Im GOV-Quicktext schreibt man für das Objekt
ist (auf deu) Weichbild,
Eigenschaften
Hierarchie - untergeordnete Objekte/Objekttypen
Am untergeordneten Objekt/Objekttyp steht im GOV-Quicktext:
gehört zu <GOV-Kennung>, ist (auf deu) <GOV-Objekttyp>,
Hierarchie - übergeordnete Objekte/Objekttypen
Am übergeordneten Objekt/Objekttyp steht im GOV-Quicktext:
gehört zu <GOV-Kennung>, ist (auf deu) <GOV-Objekttyp>,
Besonderheiten
Beschreibung der Besonderheiten ...
TEXT: Besonderheiten :TEXT
Ähnliche Objekttypen
Anmerkungen und Quellenangaben
- ↑ HABERKERN, Eugen, WALLACH, Joseph Friedrich, Hilfswörterbuch für Historiker, Mittelalter und Neuzeit, Erster Teil: A-K, Zweiter Teil: L-Z, Tübingen 1987.