GOV-Daten Evangelisch-Lutherische Kirche in Bayern

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Organisation

Die Kirchengemeinde ist örtlich bestimmt und die kleinste Einheit der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern. Gem [1] Artikel 20

Benachbarte Kirchengemeinden können eine Gesamtkirchengemeinde bilden.. Gem. [1] Artikel 24

keine Aussage zur Pfarrei, lediglich zu Pfarrstellen (Gem [1] Artikel 26)

Kirchengemeinden werden zu Dekanaten zusammengefaßt. Gem. [1] Artikel 27

Die Dekanate (oder Kirchenkreise) bilden die Landeskirche. Gem. [1] Artikel 65 scheinen Dekanate Kirchenkreise zu bilden.

Die Kirchenkreise bilben die Landeskirche.

Historie der Strukturreformen

Modellierung im GOV

Religion

hat Konfession lu,

Modellierung der kirchlichen Organisation

(Organisationseinheit => GOV-Objekt)

Beziehungen zwischen Objekten der kirchlichen Organisation

Beziehung zu Objekten der staatlichen Verwaltung und zu Gebäuden

Beziehung zu Archiven

Gesetze

[1] Verfassung der Evangelisch-lutherischen Kirche in Bayern vom 20. November 1971, zuletzt geändert am 2. Dezember 1999, neu bekanntgemacht am 6. Dezember 1999. In: Dieter Kraus (Hrsg.) (2001): Evangelische Kirchenverfassungen in Deutschland. Textsammlung mit einer Einführung. Berlin: Duncker & Humblot. ‚‘‘Berücksichtigt den bis 1. September 2000 verkündeten und bis spätestens zum 1. Januar 2001 in Kraft getretene Verfassungs(änderungs)texte ‘‘

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