GOV-Daten Evangelisch-Lutherische Landeskirche Schaumburg-Lippe

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Organisation

Die kleinste organisatorische Einheit der Evangelisch-Lutherischen Landeskirche Schaumburg-Lippe ist die Kirchengemeinde. Gem [1] Artikel 12

Jede Kirchengemeinde hat eine Pfarrtelle. Gem. [1] Artikel 19

Gibt es in einer Kirchengemeinde mehrere Pfarrstellen, werden sie in Pfarrbezirke eingeteilt. Gem. [1] Artikel 19

Die Kirchengemeinden (außer Bückburg und Stadthagen) gehören 2 Kirchenbezirke an. Gem. [1] Artikel 21

Die Superintendenten stehen den Kirchenbezirken in geistlicher Hinsicht vor. Gem. [1] Artikel 24

Die Kirchenbezirke und die Kirchengemeinden Bückeburg und Stadthagen bilden die Landeskirche. Gem. [1] Artikel 21

Historie der Strukturreformen

Modellierung im GOV

Religion

Gemäß Liste der Konfessionen.

hat Konfession ,

Modellierung der kirchlichen Organisation

(Organisationseinheit => GOV-Objekt)

Beziehungen zwischen Objekten der kirchlichen Organisation

Beziehung zu Objekten der staatlichen Verwaltung und zu Gebäuden

Beziehung zu Archiven

Gesetze

[1] Verfassung der Evangelisch-lutherischen Landeskirche Schaumburg-Lippe vom 18. September 1993. In: Dieter Kraus (Hrsg.) (2001): Evangelische Kirchenverfassungen in Deutschland. Textsammlung mit einer Einführung. Berlin: Duncker & Humblot. ‚‘‘Berücksichtigt den bis 1. September 2000 verkündeten und bis spätestens zum 1. Januar 2001 in Kraft getretene Verfassungs(änderungs)texte ‘‘

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