Ungeldherr
Zur Navigation springen
Zur Suche springen
Ungelder, Ungeldherr
Berufsbezeichnung
Bedeutung: Steuereinnehmer, Steuerherr, der das Ungeld, eine der späteren Akzise entsprechende Steuer, erhebt und verwaltet, Faßeicher
In Württemberg auch Umgelder genannt