Nachkind

aus GenWiki, dem genealogischen Lexikon zum Mitmachen.
Version vom 18. Oktober 2011, 15:45 Uhr von Wgh (Diskussion • Beiträge) (→‎Familienrecht)
(Unterschied) ← Nächstältere Version • aktuelle Version ansehen (Unterschied) • Nächstjüngere Version → (Unterschied)
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Familienrecht


  • Nachkind, Nachkindere, Nakinder, Nakynderen, Nakynt, nachgeborenes Kind, ein Nachkömmling, ein Kind aus zweiter Ehe (aus einer späteren Ehe). „we dat eyn nakynt sy [1476]“, „van den vurkynderen off nakynderen [1518]“, „wes in der lester ehe gewonnen, geworben aider gegolden wer, das bewißlich, sulten die nakinder, in der ehe geschaffen, behalten [1542]“, „sein jetzige hausfraw und nachkindere [1574]“, „alß Vormundere der Nachkinderen [1661]“.
  • [W. Günter Henseler; Wörterbuch (Idiotikon) für die Schöffenprotokolle der Stadt Siegburg 1415-1662. Kierspe 2011].