Grundbuch

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Zur Begriffserklärung des Grundbuches und seiner rechtlichen Bedeutung wird an dieser Stelle lediglich auf die Erläuterungen in wikipedia verwiesen. [1]


Aufbau und Nutzung

Grundbuch

Grundbücher werden über Grundstücke, Wohnungs- und Teileigentum oder Erbbaurechte geführt. Aus dem Grundbuch ist zu ersehen, wer Eigentümer ist. Außerdem sind dort die Belastungen und Verfügungsbeschränkungen eingetragen. Belastungen können beispielsweise Dienstbarkeiten, Wegerechte, Reallasten, Grundschulden oder Hypotheken sein.


Bestandsverzeichnis

Abteilung I., II. und III.

Grundakte

Die Grundakte ist für den Heimat- und Familienforscher die wesentliche Quelle aus dem Bereich des Grundbuches. In ihr werden alle Belege, Urkunden, Erbbescheinigungen und Schriftstücke gesammelt, welche zur Fortführung des Grundbuch dem federführenden Amtsgericht (Grundbuchamt) von Notaren, Banken u.a. eingereicht werden. Grundsätzlich gehört die Grundakte zu einem Grundbuchblatt und trägt so auch dessen Blattnummer. Sie ist daher bis zu ihrer Schließung und Abgabe an ein Landesarchiv von einer Nutzung ausgeschlossen.

Nutzungsmöglichkeiten

Regierungsbezirke Düsseldorf und Köln


Weblinks