Adelsmatrikel
Eine Adelsmatrikel ist ein öffentlich geführtes Verzeichnis aller Adeligen oder aller bestimmte Anforderungen erfüllenden Adeligen eines Landes.
Eine den Adel in seiner Gesamtheit umfassende Adelmatrikel gab es nur in Bayern seit 1808 und als "Adelsbuch" in Sachsen ab 1902. Regional oder sachlich begrenzte Verzeichnisse gab es für den grundbesitzenden Adel von Tirol (1363), die baltischen Ritterschaften (Kurland ab 1620, Livland, Estland und Oesel Mitte des 18. Jahrhunderts), ffferner die württembergische Adelsmatrikel für den standesherrlichen und ritterschaftlichen Adel (1818), die Rheinische Adelsmatrikel (innerhalb Preußens, 1827) sowie die Adelsmatrikeln für Galizien und Lodomerien in der Habsburger Monarchie.
1808 wurde in Bayern die bayerische Adelsmatrikel eingerichtet. Eine Eintragung in ihr war Voraussetzung dafür, dass jemand in öffentlichen Akten als adelig anerkannt wurde.
Literatur
- Andrea Schwarz: Das Königlich Bayerische Reichsheroldenamt und die Adelsmatrikel, in: Herold-Jahrbuch 1998, 159ff.
Online-Quellen
- Wikipedia-Artikel zur Adelsmatrikel
- http://www.adelsrecht.de/Lexikon/A/Adelsmatrikel/adelsmatrikel.html
- Index der bayerischen Adelsmatrikel