Tafeldecker

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Berufsbezeichnung
Tafeldecker, an den Höfen und in vornehmen großen Haushaltungen, ein Bedienter, der das Amt hat, nicht nur die Tafel zu decken, sondern auch das leinene Tischgeräth in seiner Aufsicht zu haben. Ein solches Individuum muß nicht nur sehr gewandt seyn, sondern auch die Tafel bei Festlichkeiten gehörig zu ordnen verstehen; auch muß er die Servietten brechen können, das heißt, er muß sie zu verschiedenen Figuren zu gestalten wissen, so daß die gedeckte Tafel auch dadurch an Zierlichkeit gewinnt. Ein Tafeldecker muß daher Geschmack besitzen, um Alles auf der Tafel so anzuordnen, daß die Gäste beim Eintritte in den Eßsaal oder das Eßzimmer dadurch überrascht werden. Es giebt Tafeldecker, die nicht in Condition oder im Dienste stehen, sondern für sich leben, und in großen Häusern, in Restaurationen, bei Hochzeiten und andern Festen, die im Hause oder an öffentlichen Orten gefeiert werden, die Tafeln für einen gewissen Lohn decken, das heißt, für den Tag, an welchem sie beschäftiget sind, und dabei in großen Städten und Residenzen ihr gutes Auskommen finden, da sie fast täglich beschäftiget sind. (Quelle: http://www.kruenitz1.uni-trier.de/xxx/t/kt00337.htm)