Dortmund/Finanzwesen

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1/4 Stüber, Dortmund

Einleitung

Münzwesen

Das Münzrecht übte seit 10. Jhdt. das Reich aus. Seit 1343 (bzw. 1320) ernannten Graf und Rat von Dortmund gemeinsam den Dortmunder Münzer, seit 1504 besaß der Rat allein die Münzhoheit. Im Anschluß an die Kölner Währung galt 1 Mark (M) = 12 Schilling = 144 Denare. Es wurden Denare bzw. Halb- und Vierteldenare geprägt. Die Vorderseite (Vs.) zeigt das gekrönte Brustbild des Herrschers, die Rückseise (Re.) entweder ein Kreuz (Otto II., Heinrich II.,Friedrich II.) oder ein Kirchenportal mit 3 Kuppeltürmen bzw. ein mit 2 Fahnen bestecktes Turmgebäude. Seit Rudolf von Habsburg auf der Rs. im Dreieck Brustbild des hl. Reinold. Neuordnung der Münze durch Kaiser Siegmund 1419, Ausprägung von Gold- und Silbermünzen (Weißpfennige, Dreierlinge, seit Maximilian I. auch Taler) mit dem Namen der Stadt Dortmund (moneta in Dorpmund). Unter Friedrich III. Legende: „moneta nova Tremoniensis" und auf der Rs. das Dortmunder Wappen (Adlerschild). Dazu viele Reinoldigroschen. Seit 1541 Hinzufügung des Prägungsjahres. Um 1571 hörte Dortmund auf, zu den Münzstätten des niederrheinisch-westfälischen Kreises zu rechnen. Es erwirkte sich 1630 neues kaiserliches Münzprivileg für Goldmünzen (Dukaten) und Silbermünzen (Schillinge, Stüver, Blamüser). Um 1687 wird Dortmund als Kreismünzstadt neu anerkannt. Seit 1332 hatte Dortmund das Recht, mit Nachbarstädten Münzkonventionen zu schließen und für sie zu prägen. Große Münzkonvention zu Dortmund 1488 und 1490 (zwischen den Fürsten von Köln, Münster, Osnabrück und Kleve-Mark sowie den Städten Dortmund, Soest, Münster und Osnabrück). Andere Münzkonventionen 1512 und 1529.

  • Notgeld 1917: 5, 10, 50 Pfg. Zink.
  • Folgende Ausgaben in Papier. 1918-1920: 10, 25, 50 Pfg.; 5, 10, 20 M. 1922: 5 Werte von 25 bis 1000 M. 1923: 20 Werte von 10 Ts. bis 5 Bill.

Steuern

Seit 13. Jhdt Grundsteuer (collecta, Schoß, Schatzung, Name je nach Höhe Pfennig-, Helling- und Vierlingschoß). Daneben Verbrauchssteuern (Weinakzise 1320, Bierpfennige und andere im Laufe der Zeit dazukommende Akzisen). Ende 13. Jhdts. Kriegssteuern: die „opkome" (1391 ff.), eine Umsatzsteuer von 1/45 des Verkaufswertes, die „puntinge", eine 5%ige Steuer vom Gesamtvermögen (3mal, 1393, 1395, 1396, erhoben). Reichssteuern (1241/42; gemeiner Pfennig 1499; Türkensteuer usw.), Fremdensteuern (Zehntpfennig, Fremdenschatz, Abschoß). Regelmäßige Einnahmen aus Grundbesitz (Marktbaulichkeiten, Mühlen, seit 1376 Königshof u. a.), aus Regalien und aus Besteuerung der Eingesessenen in der Grafschaft Dortmund

Zölle

Dortmund erscheint 1068 als königliche Zollstätte. Seine Bürger besaßen seit Konrad III. (1138-52) Zollfreiheit an allen königlichen Zollstätten zu Lande und zu Wasser.