Baden/Staatshandbuch 1880/057

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Baden/Staatshandbuch 1880
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Großherzogliche Orden.

1. Hausorden der Treue.

      Dieser Orden wurde von weiland Markgraf Karl Wilhelm von Baden-Durlach am 17. Juni 1715 bei Legung des Grundsteines der Residenzstadt Karlsruhe gestiftet und durch den Kurfürten und nachmaligen Großherzog Karl Friedrich, Königliche Hoheit, am 8. Mai 1803 erneuert, und bestand damals aus zwei Klassen von rittern, nämlich Großkreuzen und Kommandeuren.

      Unter sem 17. Juni 1840 hat Seine Königliche Hoheit der Großherzog Leopold diesem Orden neue Statuten zu geben geruht, nach welchen dieser Hausorden - der erste unter den Großherzoglichen Orden - nur an fremde Souveräne und Mitglieder regierender Häuser, Fürsten und Fürstenmäßige, und - wegen großer Verdienste um das Großherzogliche Haus und Land, oder für bewährte Treue gegen den Regenten - an solche Personen verliehen werden kann, denen dea Prädicat "Excellenz" zusteht oder nach der Großherzoglichen Rangordnung zustehen würde. Nebstdem soll dieser Orden Keinem Großherzoglichen Unterthanen verliehen werden, der nicht bereits im Besitze des Großkreuzes des Ordens vom Zähringer Löwen ist.